AGB
eine Landhotel-Krone-Alpirsbach Seite!
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Stornierungsfristen für Hotel- & Gäste-Zimmer | Gutscheine | Veranstaltungen & Caterings
... AGB's und alles wird gut!

1. Geltungsbereich:
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge,
die mit dem Landhotel-Krone-Alpirsbach abgeschlossen werden,
über die mietweise Überlassung von Bankett- oder Seminarräumen
sowie Hotelzimmer und allen zusammenhängenden Leistungen und
Lieferungen durch das Landhotel-Kone-Alpirsbch an den Gast,
sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie
können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt
werden. Gäste im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der jeweilige Vertragspartner des Hotels.
2. Vertragsabschluss:
Zustandekommen
a)
Der Abschluss über die in Ziffer 1 genannten Räumlichkeiten
kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Hotels
und der schriftlichen Zustimmung ( Unterschrift des Anfragers )
zustande. Er verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Es
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Optionen
b)
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel
behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die
reservierten Zimmer und Veranstaltungsräume anderweitig zu
vermieten. Bei kurzfristig vereinbarten Veranstaltungen können
vom Hotel gebrachte Vorleistungen in Rechnung gestellt werden.
Weitervermietung
c)
Eine Unter- und Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf
der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten:
Angebotsbindung
a)
Leistungen und Tarife werden von der Direktion des Hotels frei
festgelegt und können nach Vertragsabschluss nur dann
modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss
und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
Inklusivpreise
b)
Die ausgezeichneten Preise sind lnklusivpreise und verstehen
sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
Zahlungsfristen
c)
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen sind übersandte
Rechnungen sofort nach Erhalt, spätestens 14 Tage nach
Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist
überschreitenden Außenstände werden mit einem monatlichen
Verzugszins von 5% (je angefangener Monat) belegt.
Anzahlungen
d)
Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt
werden. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder
danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum
bestimmten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel
unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen. Es treten
automatisch die Rücktrittsbestimmungen in Kraft.
Reklamation
e)
Reklamationen gleich welcher Art, müssen am Tag der
Veranstaltung gemeldet werden, um gegebenenfalls eine
Alternative anbieten zu können. Später vorgetragenene
Reklamationen können nicht mehr nachgebessert werden und werden
nicht mehr akzeptiert.
f)
Rechnungsreklamationen sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens
nach 8 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen
nicht mehr akzeptiert werden. Das Hotel ist berechtigt, Devisen,
Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Gutscheine
g)
Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in
Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
Fremdleistungen
h)
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder
verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des
Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.
4. Mitbringen von Speisen und Getränken:
Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht
mitbringen. Ausnahmeregelungen sind mit der Bankettabteilung
schriftlich zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine
Servicegebühr bzw. Korkengeld erhoben.
5. Raum-Nutzung vor und nach der
Veranstaltung:
a)
Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu der
beidseitig schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine
Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten
Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die
Bankettabteilung und berechtigt das Hotel, zusätzliche Kosten
für die Leistungsbereitstellung zu berechnen.
GEMA
b)
Alle Musikveranstaltungen müssen von den Gästen vorab der GEMA
und der Gemeinde gemeldet werden (Vergnügungssteuer). Vorlage
der Anmeldung bei Veranstaltungsbeginn. Das Hotel wird von den
Veranstaltern bezüglich Forderungen der GEMA, die aus
unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden
sind, freigestellt.
Personal-Kosten
c)
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, werden
pro Mitarbeiter und Stunde € 25,- € inkl. Mehrwertsteuer in
Rechnung gestellt. Änderungen oder Verschiebungen der Anfangs-
oder Schlusszeiten der Veranstaltung bedürfen einer
schriftlichen Bekanntgabe von Seiten des Veranstalters sowie der
schriftlichen Rückbestätigung der Bankettabteilung.
d)
Dem Veranstalter wird vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung
Personal zur Verfügung gestellt. Bei Veranstaltungen, die über
Mitternacht hinausgehen, werden 2 Std. á € 25,- € inkl.
Mehrwertsteuer pro Mitarbeiter für die Nachbereitung in Rechnung
gestellt.
5.1 Änderung der Gästezahl und der Zeiten:
Anzahl der Gedecke ist Rechnungs- Grundlage
a)
Die Anzahl der Gedecke muss spätestens 2 Arbeitstage vor dem Tag
der Veranstaltung bestätigt werden. Sie dient als Grundlage für
die Rechnungslegung.
b)
Bei höherer Abweichung nach oben wird sich das Hotel bemühen,
eine wunschgemäße Versorgung zu sichern. Eine garantierte
Zusicherung kann nur verbindlich verlangt werden, wenn das Hotel
schriftlich eine Zusage erklärt hat.
d)
Die Veranstalter werden gebeten, insbesondere bei
Veranstaltungen mit Übernachtungen, Teilnehmerlisten bis 48
Stunden vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.
5.2 Abbestellung und Rücktritt des Kunden:
-
In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber
nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn
sie storniert oder und nur teilweise storniert wurde.
Stornofrist Veranstaltungen:
-
Bis zu 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung ist eine
Stornierung kostenfrei.
-
Bis zu 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die
Raummiete zu 100%, sowie 25% des Preises pro gemeldeten
Teilnehmer und erwarteten Speise- und Getränkeumsatz in Rechnung
gestellt.
-
Bis zu 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die
Raummiete zu 100%, sowie 50% des Preises pro gemeldeten
Teilnehmer und erwarteten Speise- und Getränkeumsatz in Rechnung
gestellt.
-
Bis zu 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die
Raummiete zu 100%, sowie 75% des Preises pro gemeldeten
Teilnehmer und erwarteten Speise- und Getränkeumsatz in Rechnung
gestellt.
-
Bis zu 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung wird die
Raummiete zu 100%, sowie 100% des Preises pro gemeldeten
Teilnehmer und erwarteten Speise- und Getränkeumsatz in Rechnung
gestellt.
6. Zimmerreservierungen:
Verbindliche Reservierung
a)
Mündliche Reservierungen sowie Reservierungen am Telefon sind
verbindlich und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Form.
Gruppenreservierungen werden mit Unterschrift eines Vertrages
bestätigt. Schriftliche Reservierungen erhalten ebenfalls den
Status einer definitiven Reservierung.
b)
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
c)
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18:00
Uhr anderweitig zu vergeben.
d)
Die Hotelzimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur
Verfügung. Eine stillschweigende Vereinbarung über längere
Nutzungsdauer muss bei der Buchung angemeldet werden.
e)
Stornofrist Zimmer:
-
Eine Stornierung reservierter Zimmer ist bis 7 Tage vor
Ankunft kostenlos möglich.
-
Bei der Stornierung bis zu 72 Std vor der geplanten Ankunft
erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 15,00 € pro
Zimmer.
-
Bei der Stornierung bis zu 48 Std vor der geplanten Ankunft
werden 50% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
-
Bei der Stornierung bis zu 24 Std vor der geplanten Ankunft
werden 75% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
-
Bei der Stornierung am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen
werden 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
f)
Eine Gutschein-Buchung (einlösen von Hotel oder
Restaurant-Gutscheine) ist nur möglich, wenn Sie dem Hotel die
Gutscheinnummer oder den Buchungscode bekanntgegeben haben und
Seitens des Hotels eine Buchungsbestätigung mit Anreise-Datum
und Abreise-Datum erhalten haben. Stornierung oder Nichtanreise
unterliegen den allgemeinen Geschädtsbedingungen (AGB) 6.e
g)
Dem Hotel und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren
bzw. niederen Schaden des Hotels nachzuweisen.
7. Rücktrittsrecht des Hotels:
a)
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
b)
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt 3 d) verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c)
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast
überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung
des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf
das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
d)
Der Gebrauch des Namens des Hotels und angeschlossener
Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des
Vertragspartners, z.B. Vorstellungsgespräche und
Verkaufsveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung
durch das Hotel. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung
und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels
beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.
e)
Der Kunde wird, so weit es ihm möglich und zumutbar ist, alles
tun, um innere und äußere Störungen zu vermeiden. Hat das Hotel
begründet Anlass zur Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene
Veranstaltung, z.B. aufgrund ihres politischen Charakters, den
reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit des Hotels oder
dessen Ruf gefährdet oder zu gefährden droht, kann das Hotel vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das
Hotel bei Vertragsabschluss über den wahren Charakter der
Veranstaltung durch den Kunden nicht hinreichend informiert
wurde.
f)
Das Hotel hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden
unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht
kein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Hotel.
g)
Wird der Rücktritt des Hotels durch eine vertragswidrige,
schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann
das Hotel unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer 5 und 6
aufgeführten Beträge als pauschalierten Schadenersatz geltend
machen. Dem Hotel und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren
bzw. niederen Schadens unbenommen.
8. Haftung des Hotels:
Haftungs-Wert
a)
Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu
einer Summe von EUR 3.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen,
wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast
Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und
Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom
EUR 800,00 gehaftet. Die Gäste werden aufgefordert,
Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein
gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten
Person abzuschließen. Bargeld offen ist gegen eine Quittung zu
hinterlegen.
Ausstellungen
b)
Das Hotel lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche
Verantwortung für Schäden jedweder Art ab. Im Fall von
Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu
empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die Schäden an ihren
Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt.
Verjährungsfrist
c)
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1
Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die
Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten
zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei
Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung.
Höhere Gewalt
d)
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung
seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine
Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem
Gast gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Parkplatz
e)
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
Weckdienst
f)
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt
auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch
ausgeschlossen.
Fundsachen
g)
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt.
Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.
Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein
ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Private Gäste- Post
h)
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und
Warensendungen, werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die
Nachsendung derselben auf Kosten des Kunden. Eine Haftung für
Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch
ausgeschlossen.
Shuttleservice
i)
Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in
bestimmten Fällen die Beförderung von Personen und Gepäck. Eine
Haftung von Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche
KFZ- bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verlust und
Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Technische Störungen
j)
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine
Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht
vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs-
und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben
hiervon unberührt.
9. Haftung des Kunden für Beschädigungen:
Beschädigung durch den Gast
a)
Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust)
am Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig verursacht
werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern
oder sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der
Kunde verpflichtet, dem Hotel den entstandenen Schaden im Rahmen
eigener Ersatzansprüche zugunsten des Hotels im eigenen Namen
geltend zu machen. Das Hotel kann wahlweise die Abtretung der
Ersatzansprüche verlangen.
Dekoration
b)
Das Anbringen von Dekorationsmaterial und das Befestigen von
Exponaten sind nur in Absprache mit dem Beauftragten der
Bankettabteilung des Hotels gestattet. Eingebrachtes
Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen
feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist
berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen bzw. das
Anbringen und die Aufstellung dieser zu verweigern, wenn die
Exponate und Dekorationsmaterialien den Anforderungen nicht
entsprechen und sonstige Sachschäden zu befürchten sind.
10. Schlussbestimmungen:
a)
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine
wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die
(soweit rechtlich möglich) dem Sinn und dem Zweck der zu
ersetzenden Bestimmung und der ganzen allgemeinen
Geschäftsbedingungen entspricht. Dasselbe gilt für etwaige
Lücken in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b)
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
c)
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Freudenstadt